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   BVerwG, 14.08.1992 - 8 B 113.92   

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https://dejure.org/1992,15377
BVerwG, 14.08.1992 - 8 B 113.92 (https://dejure.org/1992,15377)
BVerwG, Entscheidung vom 14.08.1992 - 8 B 113.92 (https://dejure.org/1992,15377)
BVerwG, Entscheidung vom 14. August 1992 - 8 B 113.92 (https://dejure.org/1992,15377)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78

    Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1992 - 8 B 113.92
    Ein Tatsachengericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts in der Regel nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164 S. 42 m.weit.Nachw.; st.Rspr.).
  • BVerwG, 11.02.1988 - 1 B 136.87

    Innerstaatliche Fluchtalternative - Abschiebungsandrohung - Neue maßgebliche

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1992 - 8 B 113.92
    Dem Berufungsgericht mußte sich aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Aufklärungspflicht maßgebenden materiellrechtlichen Auffassung (vgl. u.a. Beschluß vom 11. Februar 1988 - BVerwG 1 B 136.87 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 9 S. 1 ; st.Rspr.) die Notwendigkeit der vom Kläger nunmehr vermißten Beweisaufnahme auch nicht aufdrängen.
  • BVerwG, 02.11.1978 - 3 B 6.78

    Ersatz eines Vertreibungsschadens - Schaden an Grundvermögen und

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1992 - 8 B 113.92
    Die Rüge unzureichender Sachaufklärung kann nicht Beweisanträge ersetzen, welche die Partei vor dem Tatsachengericht selbst zumutbarerweise stellen konnte, aber zu stellen unterlassen hat (vgl. Beschluß vom 2. November 1978 - BVerwG 3 B 6.78 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 116 S. 14 ).
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